Bezuschussung von RECARO Sitzen
Nachrüstbare Fahrerarbeitsplätze erfüllen höchste ergonomische
Anforderungen und
tragen daher wesentlich zur Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit
bei. Die
rechtliche Grundlage für die Bewilligung von Kraftfahrzeughilfen
und behinderungsbedingten
Zusatzausstattungen, wie etwa einem orthopädischen
Fahrzeugsitz,
findet sich in der Kraftfahrzeughilfeverordnung des
Sozialgesetzbuches.
Folgende Kostenträger übernehmen die Kosten oder bezahlen
Zuschüsse für orthopädische Fahrzeugsitze:
Deutsche Rentenversicherung Bund
Bundesagentur für Arbeit
Hauptfürsorgestellen
Berufsgenossenschaften
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Auskunft über die Bezuschussungsmöglichkeiten erteilen
die Beratungsstellen der Kostenträger oder die technischen
Beratungsdienste der
Landesarbeitsämter.
Krankenkassen übernehmen keine Kosten!
Grundsätzlich sollte eine Entscheidung des Kostenträgers
abgewartet werden.
Von Vorkasse ist abzuraten.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen Antrag
stellen zu können:
Das Fahrzeug muss zur Ausübung des Berufes oder zwingend zum
Erreichen des
Arbeitsplatzes notwendig sein (z. B. Außendiensttätigkeit)
Das Fahrzeug muss der beruflichen Rehabilitation und dem Erhalt der
Arbeitsfähigkeit
dienen.
Die Notwendigkeit eines orthopädischen Hilfsmittels (Fahrzeugsitz)
muss medizinisch
begründbar sein.
Ist die Frage nach dem zuständigen Kostenträger geklärt, müssen
dort folgende
Unterlagen eingereicht werden:
> Antrag auf Leistungen zur
Rehabilitation
> Zusatzfragebogen Kfz zum Antrag auf Gewährung von
Kraftfahrzeughilfe.
(Diese Formulare sind beim zuständigen Kostenträger
erhältlich.)
> Das Attest vom Facharzt (Orthopädie) oder
einer Rehaklinik mit dem Hinweis, dass zur
Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit ein orthopädisch wirksamer
Fahrzeugsitz notwendig ist.
> Ein Kostenvoranschlag vom RECARO Händler über
Sitz, Konsole, Module und Einbauzeit
sowie ein entsprechendes Sitzprotokoll, in dem die Auswahl des
Sitzmodells entsprechend begründet wird.
Sinnvoll ist dabei ein Zusatz, dass aufgrund der Sitzberatung und
der anatomischen
Gegebenheiten des Antragstellers eines der folgenden RECARO
Sitzmodelle zu
empfehlen ist:
"RECARO Style", "RECARO Ergomed E" oder in begründeten
Ausnahmefällen "RECARO Orthopäd" oder "RECARO Ergomed ES".
Ausnahmefälle können sein:
> Personen, die aufgrund ihrer Körpermaße (Gewicht/Größe)
nicht für den "RECARO Style"
geeignet sind.
> Personen, die aufgrund einer Veränderung im
Halswirbelsäulenbereich auf eine zusätzliche Unterstützung
angewiesen sind.
Dabei ist zu beachten, dass Sonderausstattungen (Leder- oder
Stoff-/Leder- Bezüge, RECARO Vent-System, Sitzheizung und
Armlehnen),
die nicht der beruflichen Rehabilitation oder einer orthopädischen
Grundversorgung dienen, von den jeweiligen
Kostenträgern nicht immer übernommen werden und somit
gegebenenfalls vom Versicherten selbst getragen werden
müssen.